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Die Elternmitwirkung ist gesetzlich geregelt

Die Erziehungsberechtigten der Einrichtungen bilden die Elternversammlung, die aus ihrer Mitte den Elternrat wählt.

Der Elternrat ist Bestandteil des Rates der Tageseinrichtung, dem außerdem Vertreter des Trägers sowie der Mitarbeiterinnen angehören.

Der Rat der Tageseinrichtungen berät über die Grundsätze für die Erziehungs- und Bildungsarbeit, bemüht sich um die erforderliche räumliche, personelle, und sachliche Ausstattung und hat die Aufgabe, Kriterien für die Aufnahme von Kindern in die städtischen Kindertageseinrichtungen zu vereinbaren.


Elternversammlung

wählt

Elternrat

Pädagogisches Team + Elternrat + Träger (= Stadt Lohmar)

=

Rat der Tageseinrichtung
 
FamZ Jabachkindergarten
E-Mail: kita-jabach@lohmar.de :: Telefon: 02246 - 8200
 
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